Kreuz

 

 

 

Hubert SCHERER

Bestattungen

Familientradition seit 1967

24 stunden anrufe   Tel. 07246 / 72 46

Wen müssen Sie im Trauerfall benachrichtigen?


Die folgende Aufstellung soll Ihnen eine Hilfe für die ersten
wichtigen Schritte bei einem Trauerfall sein.

* Das können wir für Sie übernehmen.

  • Bei einem Sterbefall zu Hause:
    Bitte benachrichtigen Sie sofort den Hausarzt!
    Er stellt den Tod fest und händigt den Angehörigen eine offizielle Bescheinigung aus.
    Halten Sie hierfür den Personalausweis der/des Verstorbenen bereit.
    Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, rufen Sie den ärztlichen Notdienst.

  • Beim Todeseintritt im Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz
    kümmert sich die dortige Verwaltung um alles Notwendige und informiert die Angehörigen.

  • Bestattungen Hubert SCHERER GmbH
    Rufen Sie uns an.
    Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.
    Tel. 07246 / 72 46
    oder Mobil 0172 / 777 34 35
    Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.

  • Verständigen Sie die nächsten Angehörigen
    und besprechen Sie gemeinsam den Bestattungsablauf, falls kein Vorsorgevertrag existiert.

  • Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt.
    Hierfür sind Todesbescheinigung und Stammbuch erforderlich.*

  • Vorsprache beim Friedhofsamt*
    • Festlegung der Bestattungsart (Erd/Feuer/See)
    • Grabplatz
    • Bestattungszeitpunkt und Trauerfeier
    • Gestaltung der Trauerfeier (Kondolenzliste, musikalische Umrahmung ...)

  • Gegebenenfalls Sozialamt informieren mit dem Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten

  • Pfarramt (bei christlichem Begräbnis)
    • Trauergespräch
    • Terminbestätigung für Bestattung*
    • Rosenkranzgebet bzw. Seelenamt bei katholischen Bestattungen festlegen
    • Ablauf der Trauerfeier*

  • Arbeitgeber informieren
    • Verwandte, Freunde etc. informieren

  • Auswahl von Sarg oder Urne, Ausstattung*
    • Einsargung*
    • Überführung vom Sterbeort in die Einsegnungshalle*
    • Todesanzeige aufgeben*
    • Trauerfloristik: Sarggesteck, Kranz, Kranzschleife auswählen*
    • Lokalität für „Leichenschmaus“ auswählen
    • Druck von Trauerbriefen und Danksagungen*

  • Folgende Leistungsträger müssen informiert werden:
    • Banken
    • Versicherungen
    • Versorgungsamt
    • Krankenkasse
    • Zusatzversicherungen
    • Landes- oder Bundesversicherungsanstalt

 

Büro und Ausstellungsräume
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Bestattungen Hubert Scherer GmbH
Karl-Baumann-Straße 16
76316 Malsch-Waldprechtsweier

und

Adlerstraße 60
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Kontakt
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