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Jede Bestattung sollte nach dem letzten Willen des oder der Verstorbenen oder den individuellen Wünschen der Hinterbliebenen durchgeführt werden.
Die Erdbestattung ist die traditionellste Art der Bestattung. Eine besondere Willenserklärung ist, im Gegensatz zu einer Feuerbestattung, in der Regel nicht notwendig.
Die Feuerbestattung ist von beiden kirchlichen Konfessionen gleichermaßen anerkannt. Die öffentliche Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung statt.
Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt, oftmals im engsten Familienkreis, beigesetzt.
Auf Wunsch der Hinterbliebenen kann die öffentliche Trauerfeier aber auch mit der Urne nach der Einäscherung stattfinden.
Die Einäscherung ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung mit Unterschrift vorliegen. Liegt keine Erklärung vor, können die nächsten
Angehörigen den Willen des Verstorbenen schriftlich bekunden. Zur Einäscherung sind Bescheinigungen vom Amtsarzt und der Polizei notwendig.
Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Seebestattung. Sie kann zu Lebzeiten verfügt, aber auch im Todesfall von den Angehörigen bestimmt werden. Grundsätzlich kann die Beisetzung in der Ost- oder Nordsee sowie im Atlantik erfolgen. Es ist den Angehörigen freigestellt, an dieser Zeremonie teilzunehmen.
Auf Wunsch können die Angehörigen der Zeremonie beiwohnen.
Nach der Beisetzung erhalten die Angehörigen von der Reederei über uns einen Auszug aus dem Schiffstagebuch und einen Seekartenausschnitt mit dem markierten Urnenbeisetzungsort.
In
der Regel geht auch der anonymen Urnenbeisetzung eine Trauerfeier voraus.
Die anonyme Bestattung ist die Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne die Kennzeichnung persönlicher Angaben. Sie kann in einer Urne oder einem Sarg erfolgen. Den Zeitpunkt und Ort der Beisetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestimmt das Friedhofsamt. Den Angehörigen wird dies nicht mitgeteilt. Bei Erd- und Feuerbestattung unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgrab.
Sollen mehrere Generationen einer Familie eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber gibt es für eine oder mehr vorgesehene Bestattungen.
Zudem kann bei Wahlgräbern die Nutzzeit immer verlängert werden. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen in Familienbesitz bleiben kann. Näheres regelt die jeweilige Friedhofsatzung.
In einem Reihengrab findet nur eine Bestattung statt. Bei einem weiteren Sterbefall in der Familie muss erneut eine Grabstätte erworben werden. Das Reihengrab hat eine festgelegte Nutzzeit, in der Regel zwischen 15 und 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit geht die Grabstätte wieder in den Besitz der Kommune über. Eine Verl?ngerung der Nutzzeit ist nicht möglich. Die Zuteilung erfolgt über die Friedhofsverwaltung, so dass man keinen Einfluss auf die Lage der Grabstätte hat.