Wen müssen Sie im Trauerfall benachrichtigen?

Die folgende Aufstellung soll Ihnen eine Hilfe für die ersten wichtigen Schritte bei einem Trauerfall sein.

- Bei einem Sterbefall zu Hause:
Bitte benachrichtigen Sie sofort den Hausarzt!
Er stellt den Tod fest und händigt den Angehörigen eine offizielle Bescheinigung aus. Halten Sie hierfür den Personalausweis der/des Verstorbenen bereit.
Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, rufen Sie den ärztlichen Notdienst.

Beim
Todeseintritt im Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich die dortige Verwaltung um alles Notwendige und informiert die Angehörigen.

- Bestattungen Hubert SCHERER GmbH
Rufen Sie uns an.
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Tel. 07246 / 72 46
oder Mobil 0172 / 777 34 35
Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.

- Verständigen Sie die nächsten Angehörigen und besprechen Sie gemeinsam den Bestattungsablauf, falls kein Vorsorgevertrag existiert.

- Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt.
Hierfür sind Todesbescheinigung und Stammbuch erforderlich.
*

- Vorsprache beim Friedhofsamt*
Festlegung der Bestattungsart (Erd/Feuer/See)
Grabplatz
Bestattungszeitpunkt und Trauerfeier
Gestaltung der Trauerfeier (Kondolenzliste, musikalische Umrahmung ...)

- Gegebenenfalls Sozialamt informieren mit dem Antrag auf Übernahme
der Bestattungskosten

- Pfarramt (bei christlichem Begräbnis)
Trauergespräch
Terminbestätigung für Bestattung
*
Rosenkranzgebet bzw. Seelenamt bei katholischen Bestattungen festlegen
Ablauf der Trauerfeier
*

- Arbeitgeber informieren
Verwandte, Freunde etc. informieren

- Auswahl von Sarg oder Urne, Ausstattung*
Einsargung*
Überführung vom Sterbeort in die Einsegnungshalle*
Todesanzeige aufgeben
*
Trauerfloristik: Sarggesteck, Kranz, Kranzschleife auswählen*
Lokal für „Leichenschmaus“ auswählen
Druck von Trauerbriefen und Danksagungen
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Das können wir für Sie übernehmen.


Folgende Leistungsträger müssen informiert werden:

- Banken
- Versicherungen
- Versorgungsamt
- Krankenkasse
- Zusatzversicherungen
- Landes- oder Bundesversicherungsanstalt



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